Fitness Trends
25.05.2012
04:12Uhr

Helmpflicht auf Italiens Pisten
Kinder und Jugendliche unter 14 Jahren auf Snowboards und Skiern müssen in Italien ab Januar 2005 Helme tragen / Deutscher Skilehrerverband setzt ebenfalls auf Kopfschutz / Beim Kauf auf GS-Zeichen achten.

In Italien müssen ab dem 1. Januar 2005 alle Kinder unter 14 Jahren einen Helm tragen. Wer gegen die Vorschrift verstößt, muss mit einem Bußgeld zwischen 30 und 150 Euro rechnen. Hintergrund: Kinder ziehen sich bei einem Sturz öfter Kopfverletzungen zu als Erwachsene. Denn ihr Kopf ist im Verhältnis zum Körper größer als bei Erwachsenen, so dass er häufiger vom Aufprall betroffen ist. Außerdem sind die Schädelknochen noch weicher.
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Alleine auf österreichischen Pisten verletzten sich jedes Jahr 6.600 Kinder unter 15 Jahren so schwer, dass sie in einem Krankenhaus behandelt werden müssen. Rund 17 Prozent der unter 15-jährigen Wintersportler verletzen sich dabei am Kopf. Am häufigsten sind Gehirnerschütterungen, gefolgt von Platzwunden und Schürfungen im Gesicht. "Diese Verletzungen könnten Helme meist verhindern. Be¬sonders Kinder sollten deshalb nie ohne Kopfschutz auf die Piste", sagt Christiane Reckter von der TÜV Rheinland Group. Die Expertin prüft die Qualität von Skihelmen und Skibrillen. Sie rät beim Kauf zu Produkten mit dem GS-Zeichen. "Denn die Hersteller unterziehen sich jährlich einer freiwilligen Qualitäts¬kontrolle", erklärt die Fachfrau. Bei den Tests der Helme kontrollieren die Experten das Stoßdämpfungsverhalten ebenso wie die Stabilität des Kunststoffs etwa beim Aufschlag auf einen Stein oder einen Skistock.
Jeder Kopfschutz für den Skisport muss der europäischen Norm EN 1077 ent¬sprechen. Diese fordert unter anderem, dass Infos direkt auf dem Produkt an¬gebracht sind. Dazu gehört auch ein Hinweis zur Pflege: Aufkleber dürfen nicht mit Lösemitteln entfernt werden, da sie den Kunststoff angreifen können. Außerdem muss der Kinnriemen richtig sitzen und darf auch bei rasanten Fahrten nicht ver¬rutschen.
Auch in Deutschland wird die Helmpflicht diskutiert. Denn jedes Jahr verunglücken 60.000 Deutsche beim Skifahren und Snowboarden. Seit Beginn der Wintersaison 2004/2005 greift die Helmpflicht beim deutschen Skilehrerverband. Dieser ver¬pflichtet die Mitglieder, den Helm in allen Kursen zur Pflicht zu machen. Abseits der Pisten muss außerdem ein Lawinen-Verschütteten-Signal und -Suchgerät ge¬tragen werden.
In Punkto Skibrillen empfiehlt Christiane Reckter vom TÜV Rheinland auf eine Antifog-Beschichtung, hohen UV-Schutz und ein GS-Zeichen zu achten. Schlie߬lich spielt gute Sicht in Punkto Sicherheit eine zentrale Rolle.
Je voller die Pisten im Winter werden, desto mehr Vorsicht ist geboten. Die Regeln am Berghang sind dabei ähnlich wie im Straßenverkehr. Wer von rechts kommt hat Vorfahrt, darf aber die anderen nicht behindern und alle Skifahrer müssen sich so verhalten, dass sie keine Gefahr für andere darstellen. Wer fällt, sollte sich schnell an den Rand der Piste begeben, um für kein Hindernis darzustellen. MM
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